Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisierter Hinweis der Europäischen Union zur gesetzlichen Gewährleistung, gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb dieses Zeitraums erkennbar wird, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten in Ihrem Land: europa.eu/youreurope/garantien